Bevor man eine Sanierung anstößt, sollte man sich über den Bestandschutz des zu sanierenden Gebäudes informieren. Was kaum einer weiß: Viele Wohngebäude sind durch das Baurecht vor Änderungen geschützt und dürften daher nicht saniert werden, damit dieser Schutz nicht entfällt.
Bestandsschutz: Was bedeutet das?
Steht ein Haus unter Bestandsschutz, ist es durch das Baurecht vor bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt, die aufgrund von aktuellen, rechtlichen Veränderungen verpflichtend wären. Der Eigentümer darf also seine Immobilie unverändert erhalten und weiterhin nutzen.
Wann steht ein Gebäude unter Bestandschutz?
Damit ein Gebäude rechtlich Bestandsschutz erhält, muss es zunächst legal errichtet wurden sein. Liegt eine zu der Bauzeit gültige Baugenehmigung vor oder ist diese zu einem späteren Zeitpunkt noch erteilt wurden, ist der Grundstein für den Bestandsschutz gesetzt. Zusätzlich muss die Immobilie funktionsgerecht nutzbar sein und auch weiterhin genutzt werden. Steht ein Gebäude zum Beispiel über mehrere Jahre leer, erlischt der Bestandsschutz.
Die zwei Arten des Bestandsschutzes
Es gibt zwei verschiedene Arten des Bestandsschutzes:
- Aktiver Bestandsschutz: Hier wird die Frage geklärt, welche baulichen Veränderungen an dem Gebäude zu erlauben oder zu dulden sind. Es geht dabei um Maßnahmen zur Nutzungsänderung, Gebäudeerweiterungen oder umfassende Umbauarbeiten. Erweiterungen des Bestands unter dem qualifizierten, aktiven Bestandsschutz sind nur zulässig, wenn sie den gesetzlichen Normen entsprechend und umfassend geprüft wurden.
- Passiver Bestandsschutz: Hier geht es darum, dass Maßnahmen erlaubt sind, die dem Eigentümer ermöglichen, das Gebäude zu erhalten und weiterhin zu nutzen, wie zum Beispiel Instandhaltungen. Veränderungen an der Bausubstanz sind nicht vorgesehen.
Wann erlischt der Bestandsschutz?
Abgesehen von dem bereits oben erwähnten Leerstand, kann der Bestandsschutz auch noch auf andere Weise verfallen. So ist es dem Eigentümer verboten, unberechtigterweise sein Eigentum zu verändern. Im schlimmsten Fall muss er mit einer Abrissverfügung rechnen. Ebenfalls eine Nutzungsänderung des Gebäudes löscht den Bestandsschutz. Ist nun eine Sanierung geplant, wäre es von Vorteil, diese beim Bauamt anzumelden oder zu genehmigen lassen. Ist der Bestandsschutz einmal verfallen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden und hat unter Umständen weitere Folgen für den Eigentümer.
Bei Fragen zum Bestandschutz melden Sie sich am besten beim zuständigen Bauamt oder fragen die Sanierungsberater von Town & Country Haus. Diese kennen sich aus und können Ihnen beantworten, ob eine energetische Sanierung Auswirkungen auf den Bestandsschutz Ihres Gebäudes hat.