Wer sein Haus bis zum 31. Dezember 2029 saniert, kann seine energetischen Sanierungskosten steuerlich absetzen und von einem Steuerbonus profitieren. Die Sanierung kann bei der Steuererklärung in der Anlage "energetische Maßnahmen" geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass Sie sich entweder für die Steuerermäßigung oder die staatliche Förderung durch die KfW oder BAFA entscheiden müssen - eine Kombination ist nicht möglich.
So können Sie Sanierungskosten steuerlich absetzen
Wenn Ihr Haus älter als zehn Jahre ist, Sie nicht nur Eigentümer, sondern auch Bewohner des Hauses sind und keine Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen beantragt haben, können Sie bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit, steuerlich absetzen. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erhalten Sie, wenn Sie die energetischen Voraussetzungen erfüllt haben. Diese sind mit denen der Fördermittel identisch. Eine Ausnahme: Ein Energieeffizienz-Experte ist nicht verpflichtend. Die Sanierungskosten werden Ihnen innerhalb von drei Jahren erstattet: im ersten Jahr sieben Prozent, im zweiten Jahr sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent.
Achten Sie darauf, dass die Rechnung die förderfähigen Maßnahmen, die Handwerkerarbeiten und die Adresse Ihres Hauses in deutscher Sprache ausweist. Ebenso darf die Rechnung nicht in bar bezahlt werden, da das Finanzamt Kontoauszüge als Beleg fordert. Gut zu wissen: Es gibt keine Vor- oder Rückerträge. Wenn Sie weniger Steuern zahlen, als Sie durch die Ermäßigung Ihrer Sanierung erstattet bekämen, verfällt der überschüssige Betrag. Das bedeutet, Sie können trotz Steuerermäßigung nicht mehr erhalten als Sie an Steuern gezahlt haben. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt, auch wenn Sie die Sanierungskosten erst nach der Sanierung absetzen können, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld ein individuelles Gespräch.
Diese Sanierungsförderungen stehen zur Verfügung
Für den einen ist die Steuerermäßigung die bessere Option und für den anderen staatliche Fördermittel. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern die Sanierung von Wohngebäuden. Anders als bei der Steuerermäßigung verändert sich die Förderung nicht, denn diese beantragen Sie bereits im Voraus. Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer energetischen Sanierung ab. Lassen Sie sich individuell beraten und finden Sie so heraus, ob eine Sanierungsförderung besser zu Ihren Maßnahmen passt. Sie müssen dabei beachten, dass Sie nicht von Fördermitteln und Steuerermäßigungen profitieren können. Sie müssen sich bereits vor der Haussanierung entscheiden - auch wenn die Steuerermäßigungen erst im Nachgang geltend gemacht werden können.
Gut zu wissen: Sanierungsberater von Town & Country Haus
Unsere Town & Country Partner sind ausgebildete Immobiliardarlehensvermittler gem. §34i Abs.1 Satz 1 GewO und können Sie individuell zu Ihrer Finanzierung beraten. Anders als dieser Beitrag, der keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellt, sondern nur allgemein informiert. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Haftung und stellen eine allgemeine Empfehlung dar, keine persönliche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Sanierungsberater in Ihrer Nähe und planen Sie Ihre individuelle Sanierung.